Maßnahmen der Bundesregierung zur Abfederung der Auswirkungen von Corona

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat sich entschlossen, mit aller Kraft den wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus entgegen zu stellen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat in diesem Zusammenhang sowohl in Briefen an die Minister als auch über die Medien auf die Situation der Taxi- und Mietwagenbetriebe aufmerksam gemacht. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) haben sich auf ein branchenübergreifendes Maßnahmenpaket mit unbegrenztem Finanzvolumen verständigt, um Arbeitsplätze und Unternehmen vor den Folgen der Krise zu schützen. Hierbei wurde unter anderem immer wieder auch auf „Taxifahrer“ verwiesen, denen es zu helfen gelte. In einem am 13.03.2020 veröffentlichten Papier der Bundesregierung präsentiert die Bundesregierung ein Vier-Säulen-Schutzschild zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise.

Bedeutende Maßnahmen des Schutzschildes für das Taxi- und Mietwagengewerbe
Für Taxi- und Mietwagenunternehmen sind insbesondere die Maßnahmen „Möglichkeit zur Stundung von Steuerzahlungen“, „Lockerung von KfW-Unternehmerkrediten“  sowie „vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge“ im Rahmen der Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld (ab April) von Bedeutung.

Konkrete Verhaltensempfehlungen für den Maßnahmenvollzug 

  • Stundung von Steuerzahlungen Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert und bis zum 31.12.2020 auf Säumniszuschläge, solange vom Corona-Virus unmittelbar betroffen, verzichtet. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wurde angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Konkret sollten Unternehmer bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Stundung stellen. Hierbei sind neben den Formalia wie Steuer-ID und Steuernummer auch die Gründe für die Steuerstundung ausreichend zu beschreiben (hier: Coronavirus). Wird eine Ratenzahlung angestrebt, empfiehlt es sich, einen Tilgungsplan in den Antrag aufzunehmen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. empfiehlt, sich unmittelbar mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen und Stundungen zu beantragen. Unter anderem kann als Beleg für die Betroffenheit auf Vorschläge des Bundesverbands verwiesen werden, in der von einem Umsatzeinbruch in Höhe von bis zu 40 % gesprochen wird.
  • Lockerung von KfW-Unternehmerkrediten Gemeinsam mit privaten Banken erleichtert die Bundesregierung zur Liquiditätssicherung den Zugang von Unternehmen zu günstigen Krediten. Für Taxi- und Mietwagenunternehmer ist insbesondere die Lockerung des KfW-Unternehmerkredits (Bestandskunden – min. fünf Jahre am Markt) sowie der KfW-Kredit für junge Unternehmen (unter fünf Jahren am Markt) relevant. Durch höhere Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 Prozent für Betriebsmittelkredite bis 200 Millionen Euro wird die Bereitschaft von Hausbanken für eine Kreditvergabe angeregt. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. empfiehlt seinen Mitgliedern, sich so schnell wie möglich direkt an ihre Hausbanken (Finanzierungspartner) zu wenden und die entsprechende KfW-Kreditmöglichkeit beantragen zu lassen. Eine Anleitung und das damit zusammenhängende Vorgehen für den Unternehmerkredit finden Sie hier und für den Junge-Unternehmen-Kredit hier.
  • Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beim KurzarbeitergeldDer Zugang zum Kurzarbeitergeld wird erleichtert und die Wirkung ausgeweitet. Unter anderem werden die Sozialversicherungsbeiträge in Zukunft (ab April) durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) vollständig übernommen. Über die Möglichkeiten im Rahmen des Kurzarbeitergelds hat der Bundesverband mit separatem Rundschreiben (A.R. 9/20)informiert.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. bewertet diese Maßnahmen als wichtige und sinnvolle erste Schritte. Er empfiehlt seinen Mitgliedern, sich umgehend bei den entsprechenden Behörden und Banken nach den o.g. Sofortmaßnahmen zu erkundigen. Es handelt sich jedoch weitgehend lediglich um die Verlagerung von Zahlungsverpflichtungen in die Zukunft. Da die jetzt entgangenen Einnahmen aber allenfalls zu kleinen Teilen nachgeholt werden, wird dies nicht ausreichen. Der Bundesverband wird sich weiter für gezielte Hilfen für das Taxi- und Mietwagengewerbe stark machen.

Für detaillierte Informationen bittet der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. seine Mitglieder, das Maßnahmenpapier der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Maßnahmenplan der Bundesregierung

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